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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Mit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht über die Europäische Union im November 1993 wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) als Nachfolgerin der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) eingeführt. Der Vertrag von Lissabon (in Kraft seit 01.12.2009) stärkt die GASP weiter. Zwar bleibt das Prinzip der Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung (bis auf wenige, eng umgrenzte Ausnahmen) erhalten. Die institutionelle Neuordnung mit Schaffung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes ist jedoch ein wichtiger Fortschritt auf dem Weg zur Integration der EU-Außenpolitik.

Die Außen- und Sicherheitspolitik der EU hat sich in den letzten Jahren mit enormer Geschwindigkeit weiterentwickelt. In zahlreichen Konfliktherden in unserer unmittelbaren oder weiteren Nachbarschaft war und ist die EU mit teils zivilen, teils auch eigenen militärischen Missionen engagiert.

Die EU unterstützt heute die bosnische, die kongolesische, die palästinensische und seit Juni 2007 auch die afghanische Polizei. Europäer bilden das irakische Justizpersonal aus. In Bosnien und Herzegowina hat die EU durch ihre bisher größte militärische Operation Sicherheit für die Menschen im westlichen Balkan geschaffen. Den friedlichen Verlauf der ersten demokratischen Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo halfen 2006 auch EU-Soldaten abzusichern.

Die „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“, abgekürzt „GASP“ der EU wurde mit dem Maastrichter Vertrag geschaffen (Vertrag über die Europäische Union), der am 1. November 1993 in Kraft trat. Einige Änderungen in den permanenten Strukturen der GASP gab es durch die Beschlüsse des Europäischen Rates in Nizza im Dezember 2000. Wichtige Neuerungen enthält der Vertrag von Lissabon (VvL). Zwar wurde der Bereich der GASP mit dem Inkrafttreten des VvL am 01.12.2009 auch weiterhin nicht vergemeinschaftet; in einer Erklärung, die dem VvL beigegeben wurde, wird klargestellt, dass „die Bestimmungen zur GASP der Kommission keine neuen Befugnisse zur Einleitung von Beschlüssen übertragen () und die Rolle des Europäischen Parlaments nicht erweitern“. Mit der Schaffung des Amtes der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die zugleich Vizepräsidentin der Kommission ist, wurde jedoch der Anspruch der EU, in den Außenbeziehungen mit einer Stimme zu sprechen, nun auch institutionell verankert. Erste Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission ist die Britin Catherine Ashton, die mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission am 19.11.2009 einstimmig vom Europäischen Rat ernannt wurde.

Der Name „GASP“ bringt es zum Ausdruck: die EU betreibt auch Sicherheitspolitik. Hier hat es in den letzten Jahren große Bewegung gegeben. Während die äußere Sicherheit über lange Zeit gerade kein Thema in Zusammenhang mit der europäischen Integration war, mussten die EU-Staaten in den 90er Jahren durch Konflikte und Krisen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft dazulernen: Sie ergänzten im Jahre 1999 die bisherigen Instrumente der GASP um die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) und versetzten die EU so in die Lage, Konfliktlösung und Friedenssicherung auch mit Maßnahmen des militärischen Krisenmanagements zu betreiben und notfalls durchsetzen zu können. Mit dem VvL wurde die ESVP zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)

Stand 08.01.2010

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