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Technische*r Hausmeister*in (Liegenschaftstechniker*in, Technische*r Facility Manager*in) (m/w/div.)

21.08.2023 - Artikel

Technische Hausmeister*innen (THM) im Auswärtigen Dienst betreuen die betriebstechnischen Anlagen an den deutschen Auslandsvertretungen und in der Zentrale des Auswärtigen Amts.

Berufsbild

Sie haben Interesse an der Betreuung und Wartung der betriebstechnischen Anlagen an unseren Auslandvertretungen? Sie möchten die Welt, fremde Kulturen und neue Sprachen kennen lernen? Sie können sich vorstellen, im Ausland zu arbeiten und mit der Familie oder Ihrer Partner*in etwa alle drei bis vier Jahre den Dienstort zu wechseln?

Dann könnte eine Tätigkeit als THM im Auswärtigen Dienst für Sie von Interesse sein.

Die Tätigkeit der THM umfasst in erster Linie klassische Reparatur-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der betriebstechnischen Anlagen an einer unserer über 220 Auslandvertretungen. Als THM arbeiten Sie eigenverantwortlich und selbständig, Hand in Hand mit einem interkulturellen Team: den anderen Entsandten, den lokalen Beschäftigten und Dienstleistern aus dem Gastland.

Die Einarbeitung erfolgt zunächst etwa für drei Monate in der Zentrale in Berlin, danach als Mitglied in unserem Springerteam oder gleich bei einem ersten Einsatz im Ausland.

Anschließend folgen im Wechsel Verwendungen an den über 220 deutschen Auslandsvertretungen in der ganzen Welt, unterbrochen durch regelmäßige Inlandseinsätze in Berlin. Eine Verwendung dauert in der Regel vier Jahre, in der Regel folgt auf zwei Auslandsverwendungen eine Inlandsverwendung.

Kommt ein solcher Arbeitsplatz für Sie in Frage?

Die Welt besteht nicht nur aus Dienstorten wie New York, Rio oder Tokyo. Sie müssen auch damit rechnen, in klimatisch und gesundheitlich schwierige Länder oder in Krisen- und Kriegsgebiete entsandt zu werden, da der Auswärtige Dienst von seinen Angehörigen die weltweite Versetzungsbereitschaft verlangt. Das Rotationsprinzip und der sich daraus ergebende ständige Postenwechsel bestimmt das gesamte Berufsleben und stellt hohe Anforderungen an die Mitarbeiter*innen und ihre Angehörigen.

Wägen Sie die Vor- und Nachteile für sich und Ihre Familie sorgfältig gegeneinander ab. Der Auswärtige Dienst ist darauf angewiesen, dass seine Beschäftigten und deren Familienangehörige ohne Vorbehalt das Rotationsprinzip und den daraus folgenden Einsatz auf den unterschiedlichsten Posten akzeptieren. Das Auswärtige Amt ist zwar bemüht, den dienstlichen Neigungen und persönlichen Wünschen sowie den beruflichen und schulischen Belangen der Familienangehörigen entgegenzukommen. Dennoch ist die bestmögliche Arbeitsfähigkeit des Auswärtigen Dienstes das vorrangige Ziel jeder Versetzungsplanung, so dass nicht immer alle Wünsche der Beschäftigen berücksichtigt werden können. Bei der Entscheidung, im Auswärtigen Dienst zu arbeiten, handelt es sich daher um eine Berufs- und Lebensentscheidung. Diese Entscheidung muss von den Familien der Beschäftigten mitgetragen werden.

Voraussetzungen einer Bewerbung als THM

Erfahren Sie mehr über das Anforderungsprofil der THM im Auswärtigen Dienst:

Sie haben Freude an der Betreuung und Wartung betriebstechnischer Anlagen? Sie möchten die Welt, fremde Kulturen und neue Sprachen kennen lernen und können sich vorstellen, im Ausland zu arbeiten und mit der Familie oder der Partner*in etwa alle drei bis vier Jahre den Dienstort zu wechseln?

Darüber hinaus bringen Sie folgende Voraussetzungen mit:

  • Eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung z.B. als Elektriker*in oder im Bereich Heizung-Klima-Sanitär,
  • mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung,
  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
  • sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau Muttersprache, C1),
  • grundlegende Computerkenntnisse,
  • Bereitschaft zur ständigen fachlichen Fortbildung,
  • hohe Flexibilität,
  • eine widerstandsfähige Gesundheit (''Tropentauglichkeit'', die durch eine ärztliche Untersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts festgestellt wird)
  • und die Bereitschaft zur Dienstleistung sowohl im Auswärtigen Amt in Berlin und Bonn, als auch an jeder deutschen Auslandsvertretung (''uneingeschränkte weltweite Versetzungsbereitschaft'')

Bewerbung und Auswahlverfahren

Hinweise zur Bewerbung, zur Vorbereitung und zum Ablauf des Auswahlverfahrens

Die Bewerbung

Das Auswärtige Amt veranstaltet einmal jährlich Anfang Dezember ein Auswahlverfahren für den Einstellungstermin 01.06. des folgenden Jahres, auf das Sie sich gezielt bewerben können. Die entsprechende Ausschreibung wird auf der Homepage des Auswärtigen Amts und auf ausgewählten Stellenportalen im Internet veröffentlicht. Es gelten die Hinweise und Anforderungen der jeweiligen aktuellen Ausschreibung.

Die Bewerbungsunterlagen (ausformuliertes Motivationsschreiben mit Angaben zum Werdegang, lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Nachweise über Bildungs- und Berufsabschlüsse, Arbeitszeugnisse) werden ausschließlich über eine Online-Bewerbungsmaske entgegen genommen. Es werden grundsätzlich nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt.

Aufgrund der vorgelegten Bewerbungsunterlagen entscheidet der Auswahlausschuss über die Zulassung zum Auswahlverfahren. Nach der gegenwärtigen Praxis werden grundsätzlich alle Bewerber*innen, die die Grundvoraussetzung erfüllen und sich frist- und formgerecht beworben haben, zum ersten Teil des Auswahlverfahrens eingeladen.

Auswahlverfahren

Das mündliche Auswahlverfahren besteht aus einem Einzelvorstellungsgespräch und einem Einzelgespräch mit beratenden Psycholog*innen.

In der Einzelvorstellung verschafft sich der Auswahlausschuss einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit und von der Motivation Ihrer Bewerbung.

Das Auswahlverfahren findet über Webex statt und dauert in der Regel einen Tag.

Bitte beachten Sie:

Sollte das Auswahlverfahren in Person stattfinden, werden Ihnen die Reisekosten zum Auswahlverfahren von Ihrem Wohn- bzw. ständigem Aufenthaltsort nach Berlin und zurück (günstigste Bahnfahrkarte in der 2. Klasse, ggf. günstigster Flug) erstattet.

Wenn Sie aufgrund Ihrer Ergebnisse im Auswahlverfahren für die Einstellung vorgesehen sind, erhalten Sie zeitnah nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine entsprechende Benachrichtigung.

Diese steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch die Gesundheitsuntersuchung durch den amtseigenen Gesundheitsdienst und die Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem positiven Ergebnis führen.

Die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz wird vorausgesetzt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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