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Jugend erinnert

Logo des Programms Jugend erinnert

Logo des Programms „Jugend erinnert“, © BMFSFJ

30.04.2024 - Artikel

Möglichst vielen Jugendlichen die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit zu ermöglichen, ist das Ziel des Förderprogramms „Jugend erinnert“. Dabei nimmt das Programm auch weniger bekannte Gedenkorte und bisher vernachlässigte Opfergruppen in den Blick.

Das Programm „Jugend erinnert“ wurde 2019 von der Bundesregierung initiiert und besteht aus drei Säulen, die vom Auswärtige Amt (AA), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) umgesetzt und weiterentwickelt worden sind.

Über die Förderlinie des Auswärtigen Amts, umgesetzt durch die Stiftung „Erinnerung Verantwortung Zukunft“ (EVZ), werden transnationale historische Lernprojekte sowie mehrtägige Jugendbegegnungen und Fachaustausche gefördert. Die Projekte beziehen sich entweder auf historische Orte der NS-Verfolgung und -Vernichtung oder beschäftigen sich übergreifend mit zentralen Fragen europäischer Erinnerungskulturen. Um die Projektförderung können sich Gedenkstätten, Bildungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen aus ganz Europa sowie Israel bewerben.

Die zweite Phase des Programms „Jugend erinnert international“ 2023 – 2025 beinhaltet drei Förderlinien:

  • Unter [re]act finding memories soll es besonders darum gehen, internationale Jugendbegegnungen für die Weiterentwicklung einer multinationalen und multiperspektivischen Erinnerung zu fördern. Junge Menschen entwickeln eigene Ansätze für die Wahrnehmung und den Umgang mit Orten der Erinnerung.
  • Durch [re]create digital history werden neue digitale Zugänge zur Geschichte entwickelt. Dabei werden zum Beispiel Serious Games, VR-basierte Tools, Social Media-Kampagnen oder andere digitale Instrumente gemeinsam entwickelt und genutzt, um Erinnerungskultur ortsunabhängiger und niedrigschwelliger zu gestalten.
  • Mit [re]shape places of memory sollen gezielt Lern- und Begegnungsorte in Mittelost- sowie Südosteuropa sowie den baltischen Staaten an historischen Orten geschaffen werden.

Mehr zum Förderprogramm erfahren Sie auf der Website der Stiftung EVZ

Das Bundesfamilienministerium fördert Gedenkstättenfahrten als politische Bildungsreisen an Orte der ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager. Damit soll die Erinnerung an den Holocaust bei nachfolgenden Generationen wachgehalten und ein Beitrag geleistet werden, Jugendlichen und jungen Erwachsenen historisches Wissen mit Empathie für die Opfer zu vermitteln und die Bedeutung demokratischer Werte erlebbar zu machen. Ziel ist es zugleich, eine inklusivere Erinnerungskultur zu etablieren, die bisher marginalisierte Opfergruppen stärker sichtbar macht und weniger bekannte Gedenkorte erschließt.

Die Fördersäule des BMFSFJ hat ein Volumen von 1,75 Millionen Euro. Konkret werden damit pro Jahr rund 200 Fahrten für über 6.000 Jugendliche ermöglicht.

Umgesetzt wird diese Förderlinie durch die Zentralstelle des Internationalen Bildungs- und Begegnungswerks gGmbH (IBB).

Mehr zur Förderung von Gedenkstättenfahrten erfahren Sie hier

Die Förderlinie der BKM richtet sich an NS-Gedenkstätten und Dokumentationszentren in Deutschland. Seit 2020 ist zudem die Förderlinie zur Aufarbeitung des SED-Unrechts und seinen Folgen eingerichtet. Die aus BKM-Mitteln geförderten Projekte zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ermöglichen Gedenkstätten in Deutschland die Weiterentwicklung ihrer pädagogischen Angebote. Sie haben eine Laufzeit von bis zu drei Jahren. Dabei werden junge Menschen sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren als Zielgruppen der Gedenkstätten in die Projektumsetzung einbezogen.

Mehr dazu erfahren Sie auf der Website des Programms „Jugend erinnert“

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