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Erklärung gleichgesinnter Außen­ministerinnen und Außen­minister des FFP-Netzwerks

17.02.2024 - Pressemitteilung

Wir, die Außenministerinnen und Außenminister von Albanien, Andorra, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kanada, Kosovo, Liechtenstein, der Mongolei, der Niederlande und von Rumänien bringen heute auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2024 unsere äußerste Besorgnis über die fortgesetzten Verletzungen der Menschenrechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan zum Ausdruck und rufen die De-facto-Regierung nachdrücklich auf, die systematische Verfolgung von Frauen , die ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnte, zu beenden.

Dies schließt auch die aktuelle Welle der Verhaftung von Frauen und Mädchen in Afghanistan durch die Taliban ein. Wir fordern ihre unverzügliche Freilassung und bekräftigen unser unbeirrtes Eintreten für die grundlegenden Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan.

Seit unserer letzten Zusammenkunft auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2023 haben die Taliban in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte in Afghanistan, insbesondere der grundlegenden Rechte von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt, keinerlei Fortschritte gemacht, ganz im Gegenteil:

Die Taliban sind verantwortlich für eine der verheerendsten und entsetzlichsten Menschenrechtslagen weltweit. Indem sie die Hälfte der afghanischen Bevölkerung vom öffentlichen Leben und von der politischen Entscheidungsfindung ausschließen, setzen sie die Zukunft des ganzen Landes aufs Spiel: Verbote von Sekundar- und Hochschulbildung für Mädchen und Frauen sowie Verbote für Frauen, in nichtstaatlichen Organisationen und VN-Organisationen zu arbeiten, sind offenkundige Beispiele systematischer und systemischer Diskriminierung. Strenge Regeln, die die Bewegungsfreiheit von Frauen einschränken und Frauen und Mädchen aus öffentlichen Räumen ausschließen, willkürliche Festnahmen von Frauen sowie Fälle von Zwangsehen stellen eine eklatante Negierung der grundlegenden Rechte von Frauen und Mädchen dar.

Wir rufen die De-facto-Regierung auf, das Völkerrecht und insbesondere die Menschrechtsnormen in vollem Umfang einzuhalten, die grundlegenden Rechte der aller Afghaninnen und Afghanen einschließlich ethnischer und religiöser Minderheiten zu wahren und alle Entscheidungen zurückzunehmen, die die grundlegenden Rechte von Frauen und Mädchen in weltweit beispielloser Weise beschneiden.

Insbesondere rufen wir die Taliban auf, afghanischen Mädchen im Einklang mit internationalen Normen Sekundarbildung zu erlauben.

Die Weltgemeinschaft muss die Menschenrechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan weiterhin genau im Blick behalten. Sie muss ihre Anstrengungen verstärken, die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsinstrumente zu deren Unterstützung zu nutzen, um Verstößen gegen das Völkerrecht einschließlich der Bestimmungen völkerrechtlicher Übereinkünfte, deren Vertragsstaat Afghanistan ist, ein Ende zu machen.

Wir erkennen an, dass im Zusammenhang mit dem Staat Afghanistan und der weiteren Region insgesamt vielfältige Herausforderungen bewältigt werden müssen, beispielsweise der Kampf gegen Terrorismus und Drogenhandel. Wir unterstreichen die gemeinsame Auffassung der Weltgemeinschaft, dass die Erfüllung der völkerrechtlichen Pflichten Afghanistans durch die De-facto-Regierung, insbesondere in Bezug auf die Menschenrechte, eine der zentralen Voraussetzungen für die Wiedereingliederung des Staates Afghanistan in das internationale System bleibt.

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